Kindergeld wird erhöht: Das müssen Familien wissen

Kindergeld Erhöhung

Gute Nachrichten für alle Familien in Deutschland: Zum 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld erneut. Die Erhöhung soll Familien bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten entlasten und die Kinderbetreuung finanziell unterstützen.

Die neuen Kindergeld-Beträge

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2025 um 5€ pro Kind und Monat erhöht. Die neuen Beträge betragen:

Kindergeld ab 2025

Für alle Kinder: 255€ pro Monat
(Erhöhung von 250€ auf 255€)

Seit 2023 gilt ein einheitlicher Kindergeld-Betrag für alle Kinder, unabhängig von der Reihenfolge der Geburt. Diese Vereinfachung hat die Verwaltung deutlich erleichtert.

Automatische Anpassung für bestehende Empfänger

Wenn Sie bereits Kindergeld erhalten, erfolgt die Erhöhung automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen oder besondere Schritte unternehmen. Die Familienkasse passt die Zahlungen automatisch an.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld, die:

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Oder in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
  • Und ein Kind haben, das die Voraussetzungen erfüllt

Voraussetzungen für das Kind

Das Kind muss:

  • Unter 18 Jahre alt sein (immer kindergeldberechtigt)
  • Oder zwischen 18 und 25 Jahre alt und in Ausbildung/Studium
  • Oder zwischen 18 und 25 Jahre alt und arbeitslos gemeldet
  • Oder ohne Altersbegrenzung bei Behinderung

Kindergeld für volljährige Kinder

Besonders wichtig sind die Regelungen für volljährige Kinder:

Ausbildung und Studium

Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn das Kind:

  • Eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert
  • Sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten befindet
  • Einen Ausbildungsplatz sucht

Einkommensgrenzen

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenzen mehr für Kinder in der Erstausbildung. Problematisch wird es erst bei einer Zweitausbildung, wenn das Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Kindergeld beantragen

Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Der Antrag sollte möglichst bald nach der Geburt gestellt werden, da Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt wird.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Kindergeld (Formular KG 1)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steuerliche Identifikationsnummer von Antragsteller und Kind
  • Bei volljährigen Kindern: Schul- oder Ausbildungsnachweis

Kinderzuschlag als zusätzliche Hilfe

Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Dieser beträgt maximal 250€ pro Kind und Monat.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn:

  • Das Einkommen der Eltern für sie selbst reicht, aber nicht für die Kinder
  • Das Bruttoeinkommen mindestens 900€ (Paare) bzw. 600€ (Alleinerziehende) beträgt
  • Das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet

Auswirkungen auf andere Leistungen

Das Kindergeld wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es ist steuerfrei und erhöht damit das verfügbare Familieneinkommen direkt.

Prüfen Sie Ihre Familienleistungen

Nutzen Sie die Kindergeld-Erhöhung als Anlass, alle Ihre Familienleistungen zu überprüfen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung.

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