Bürgergeld 2025: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

Bürgergeld 2025

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2025 erneut angepasst. Die neuen Regelsätze bringen für Millionen von Empfängern deutliche Verbesserungen mit sich. Wir erklären Ihnen alle wichtigen Änderungen und wie Sie davon profitieren können.

Neue Regelsätze im Überblick

Die Regelsätze für das Bürgergeld wurden 2025 um durchschnittlich 3,2% erhöht. Hier sind die neuen Beträge:

Regelsatz für Alleinstehende

Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 502€ auf 518€ pro Monat. Diese Erhöhung soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten kompensieren und den Empfängern mehr finanziellen Spielraum geben.

Regelsätze für Paare und Familien

Für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelsatz von 451€ auf 466€ pro Person. Für Kinder und Jugendliche gelten folgende neue Sätze:

  • Kinder von 0-5 Jahren: 318€ (vorher 308€)
  • Kinder von 6-13 Jahren: 348€ (vorher 338€)
  • Jugendliche von 14-17 Jahren: 420€ (vorher 407€)

Wichtige Änderungen bei den Freibeträgen

Neben den erhöhten Regelsätzen gibt es auch Verbesserungen bei den Freibeträgen:

Erwerbstätigenfreibetrag

Der Freibetrag für Erwerbseinkommen wurde angepasst. Bürgergeld-Empfänger können nun bis zu 520€ im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge.

Vermögensfreibetrag

Der Vermögensfreibetrag bleibt bei 15.000€ für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 10.000€ für jede weitere Person. Diese Freibeträge gelten weiterhin für die ersten zwei Jahre des Leistungsbezugs.

Vereinfachte Antragstellung

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Antragstellung weiter vereinfacht. Neue digitale Services ermöglichen es, viele Anträge online zu stellen und zu verwalten. Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand.

Was bedeutet das für Sie?

Die Erhöhung der Regelsätze bedeutet für die meisten Empfänger mehr Geld zur Verfügung. Wenn Sie bereits Bürgergeld erhalten, erfolgt die Anpassung automatisch. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Falls Sie bisher noch kein Bürgergeld erhalten, aber aufgrund der neuen Regelsätze möglicherweise Anspruch haben, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie leistungsberechtigt sind.

Unsere Empfehlung

Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie Ihre Ansprüche von unseren Experten prüfen. Möglicherweise haben Sie durch die neuen Regelungen Anspruch auf zusätzliche Leistungen oder können von den verbesserten Freibeträgen profitieren.

Brauchen Sie Hilfe beim Bürgergeld?

Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und Optimierung Ihrer Leistungen.

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